Steuerordnungswidrigkeit

Steuerordnungswidrigkeit
f
нарушение порядка взимания и уплаты налогов, административное налоговое правонарушение

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Steuerordnungswidrigkeit — Zollordnungswidrigkeit. 1. Begriff/Arten: Zuwiderhandlung, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden kann (§ 377 AO). Dazu zählen v.a. leichtfertige ⇡ Steuerverkürzung, ⇡ Steuergefährdung, ⇡ Gefährdung der Abzugsteuern, ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Gefährdung der Abzugsteuern — ⇡ Steuerordnungswidrigkeit nach § 380 AO. Wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge (wie z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer) einzubehalten und abzuführen, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,… …   Lexikon der Economics

  • Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben — ⇡ Steuerordnungswidrigkeit nach § 382 AO. Wer als Pflichtiger oder bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen vorsätzlich oder fahrlässig Vorschriften der Zollgesetze, der dazu erlassenen Rechtsverordnungen oder der einschlägigen… …   Lexikon der Economics

  • Steuerdelikte — ⇡ Steuerordnungswidrigkeit, ⇡ Steuerstraftat …   Lexikon der Economics

  • Steuergefährdung — ⇡ Steuerordnungswidrigkeit nach § 379 AO. St. begeht: (1) Wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind; (2) wer nach Gesetz buchungs oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder… …   Lexikon der Economics

  • Verbrauchsteuergefährdung — ⇡ Steuerordnungswidrigkeit nach § 381 AO. V. begeht, wer vorsätzlich oder leichtfertig Vorschriften der Verbrauchsteuergesetze oder der dazu erlassenen Rechtsverordnungen zuwiderhandelt, soweit die Verbrauchsteuergesetze oder die dazu erlassenen… …   Lexikon der Economics

  • Zollordnungswidrigkeit — Steuerordnungswidrigkeit gemäß § 31 ZollVG; vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen Bestimmungen des Zollrechts (§ 382 I AO). Mit Geldbuße sind z.B. bedroht: Einführen von Waren ohne Benutzung einer Zollstraße, Zuwiderhandeln gegen die… …   Lexikon der Economics

  • Steuergeheimnis — die Amtsträgern, Kirchenamtsträgern und amtlich zugezogenen Sachverständigen obliegende Verpflichtung, Verhältnisse sowie Betriebs und Geschäftsgeheimnisse eines Steuerpflichtigen, die ihnen im Rahmen ihres Amtes bekannt geworden sind, nicht… …   Lexikon der Economics

  • Abgabenordnung (Deutschland) — Basisdaten Titel: Abgabenordnung Abkürzung: AO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Steuerrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Langzeit-Lieferantenerklärung — Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware. Eine Lieferantenerklärung ist ein Nachweis, der für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises notwendig ist. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Lieferantenerklärung — Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware. Eine Lieferantenerklärung ist ein Nachweis, der für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises notwendig ist. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia


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